Aufgrund der genetischen Variabilität von SARS-CoV-2 werden COVID-19-Impfstoffe an die zirkulierenden Virusvarianten angepasst, um weiterhin möglichst optimalen Immunschutz vor schweren COVID-19-Erkrankungen zu erreichen. Seit Mai 2023 dominieren weltweit die Virusvariante XBB.1 und ihre Sublinien. Die Weltgesundheitsorganisation (WHO) empfiehlt daher, bei der notwendigen Impfstoffanpassung als Impfstoff-Antigen ein von den SARS-CoV-2-Sublinien XBB.1.5 oder XBB.1.16 abgeleitetes Antigen monovalent einzusetzen.
Seit dem 18. September 2023 ist der erste an XBB.1-Varianten-adaptierte COVID-19-Impfstoff in Deutschland verfügbar (Comirnaty XBB.1.5).
Die STIKO empfiehlt u.a. für die folgenden Indikationsgruppen eine Auffrischimpfung:
a) Personen im Alter ≥60 Jahrenb) Personal in medizinischen Einrichtungen und in ambulanten und stationären Pflegeeinrichtungen mit direktem PatientInnen- bzw. BewohnerInnenkontakt
c) Personen, die aufgrund einer Grunderkrankung besonders gefährdet sind, schwer an COVID-19 zu erkranken
Die Auffrischimpfung soll möglichst in einem Mindestabstand von 12 Monaten zur letzten vorangegangenen COVID-19-Impfung oder SARS-CoV-2-Infektion durchgeführt werden. Bei Personen mit einer relevanten Einschränkung der Immunantwort kann es erforderlich sein, den grundsätzlich empfohlenen Mindestabstand von 12 Monaten für weitere Auffrischimpfungen zu verkürzen.
Sofern auch eine Indikation zur Impfung gegen Influenza besteht, können beide Impfungen am gleichen Termin erfolgen.
Für andere Bevölkerungsgruppen besteht derzeit keine Notwendigkeit zur Auffrischimpfung. Der Großteil der Bevölkerung ist bereits mehrfach geimpft und hat aufgrund zusätzlich durchgemachter SARS-CoV-2-Infektion(en) eine gute Basisimmunität erworben.
Falls bei Personen im Alter ≥18 Jahren die empfohlene Basisimmunität (drei Antigenkontakte) jedoch noch nicht vorliegt, soll weiterhin angestrebt werden diese Basisimmunität zu erreichen. Die Impfstoffe Comirnaty XBB.1.5, Comirnaty Original/Omicron BA.4/5 und Spikevax XBB.1.5 sind inzwischen auch zur Grundimmunisierung zugelassen.
Weitere Informationen und den aktuellen Aufklärungsbogen finden Sie auf den Seiten des Robert Koch Institut